Der Bau- und BIV e.V. Blog Rohstoff-Blog für Bayern

09.08.2023 | Klima & Umwelt | MS

Das ABC der Rohstoffgewinnung: die wichtigsten Begriffe kurz und einfach erklärt, E wie Erneuerbare Energien

Kombinierte Flächennutzung durch Rohstoffgewinnung und Erneuerbare Energien

Die Rohstoffgewinnung und die Erzeugung regenerativer Energien liegen beide im öffentlichen Interesse und sie benötigen in erster Linie eines – Flächen. Da liegt es nahe, diese beiden Nutzungsarten in Konkurrenz zueinander zu sehen. Doch das muss nicht so sein. Denn: Rohstoffgewinnung ist Flächennutzung auf Zeit. Spätestens nach der Gewinnungsphase bieten sich häufig ideale Voraussetzungen für Windkraft- oder Photovoltaikanlagen. Doch auch schon während der Betriebsphase ist eine Zwischennutzung von Teilflächen für Erneuerbare Energien möglich. So setzen rohstoffgewinnende Betriebe bereits heute vermehrt auf regenerative Eigenstromanlagen – in Zeiten des Klimawandels und unsicherer Energieversorgung ein echter Standortvorteil.

Multifunktionale Flächennutzung im Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Mit dem seit 1. Juni 2023 in Kraft getretenen Landesentwicklungsprogramm (LEP) werden dazu auch die Voraussetzungen geschaffen. Hier wird erstmals der Ansatz einer Multifunktionalen Flächennutzung aufgegriffen, um mehrere Funktionen auf einer Fläche zu bündeln bzw. nacheinander umzusetzen. So kann die Gemeinde ebenfalls im Rahmen der Regionalplanung für bestimmte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erneuerbare Energien als Folgefunktion festlegen.

Folgenutzung für Erneuerbare Energien

Für die Gemeinden ist es wichtig, sich frühzeitig einzubringen, wenn eine Folgenutzung von Rohstoffgewinnungsflächen für die Erneuerbaren Energien gewünscht wird. Die Rekultivierungsplanung zählt zu den umfangreichsten Bereichen der Gewinnungsbescheide. Eine frühzeitige Abstimmung erleichtert das weitere Vorgehen immens. Zudem bedarf es häufig einer flankierenden Bauleitplanung, um die meist im Außenbereich belegenen Flächen entsprechend zu ertüchtigen. Übrigens können die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung sogar die Verfüllung von Nassgewinnungsstätten ermöglichen – der Bayerische Verfüll-Leitfaden sieht dies ausdrücklich vor.

Schwimmende Photovoltaikanlagen auf Baggerseen

Doch auch ohne Verfüllung lassen sich Baggerseen für die grüne Stromerzeugung nutzen. Schwimmende Photovoltaikanlagen bieten hier interessante Potenziale – zumindest theoretisch. Leider hat die Bundesregierung in dem sogenannten Osterpaket sehr strenge Anforderungen an die Genehmigung dieser Anlagen gesellt. So verbleibt „Floating PV“ wenigstens noch als Option für große Seen.