Der Bau- und BIV e.V. Blog Rohstoff-Blog für Bayern

03.04.2023 | Daten & Fakten | VK

Das ABC der Rohstoffgewinnung: die wichtigsten Begriffe kurz und einfach erklärt

R wie Regionalplan

Mineralische Rohstoffe können nur dort gewonnen werden, wo sie auch vorkommen. In der Regionalplanung werden die standortgebundenen Lagerstätten langfristig gesichert und so die Versorgung in Bayern gewährleistet, mit den bestehenden Betrieben und Arbeitsplätzen und unabhängig von Importen.


Die Regionalplanung sichert wichtige Lagerstätten gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungen und versucht vermeintliche Nutzungskonflikte in Einklang zu bringen. Im Gegensatz zu anderen Fachplanungen, wie z.B. dem Naturschutz- oder Wasserrecht, existiert im Bereich der Bodenschätze kein Fachplanungsrecht, um diese zu „schützen“. 


Den rechtlichen Rahmen gibt das Bayerische Landesplanungsgesetz (2012) mit Art. 6 Abs. 2 Nr. 6 vor, wonach die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen geschaffen werden sollen. Diese Vorgaben werden anschließend im Landesentwicklungsprogramm und den daraus zu entwickelnden Regionalplänen in Bayern umgesetzt.


Das Landesentwicklungsprogramm unterscheidet dabei zwischen bedarfsunabhängigen Rohstoffen (z.B. Bentonit, Kieselerde) und bedarfsabhängigen Rohstoffen (z.B. Sand/Kies, Naturstein), die mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den regionalen und überregionalen Bedarf gesichert werden müssen. Die Vorgaben aus der Regionalplanung müssen verpflichtend in der Bauleitplanung umgesetzt werden.